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Blog

Aufhebung des Besuchsverbots

Institut Hartheim

Dieser Beitrag wurde am 11.06.2020 verfasst

Besuchsmöglichkeiten von Kund*innen
Ab sofort ist das Besuchsverbot aufgehoben. Besuche von Angehörigen, Erwachsenenvertretung, Bewohner*innenvertretung und anderen externen Personen (z.B. Fußpflege, …) sind wieder erlaubt. Es können jedoch maximal zwei Personen pro Bewohner*in gleichzeitig zu Besuch kommen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Gesundheitsgefährdung unserer Kund*innen durch das Corona Virus sind bei Besuchen folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:

•    Die Abholung und die Rückkehr findet beim Eingang der Wohngruppe statt.
•    Die Abholung beziehungsweise ein Besuch sind nur nach vorangegangenen Terminvereinbarung mit der  Wohngruppe möglich.
•    Der Besuch bleibt auf maximal zwei Personen beschränkt.
•    Beim Besuch ist ein Kontaktformular auszufüllen, wo
         o    Ihr Name und Ihre Kontaktdaten registriert werden und
         o    Sie mit Unterschrift bestätigen, dass
                  - Sie weder an Covid-19 erkrankt sind und auch keine Anzeichen einer Erkrankung haben.  
                  - Sie keinen Kontakt zu einer erkrankten Person hatten.
                  - Sie das Besucher*innenmerkblatt (Aushang Wohngruppe) gelesen haben.

Das Kontaktformular ist von allen Besucher*innen auszufüllen und auf der Wohngruppe aufzubewahren.

 

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