Für und mit Menschen zu arbeiten, verlangen Respekt und Einfühlungsvermögen. Daher pflegen wir eine achtsame Kommunikation und einen wertschätzenden Umgang mit unseren Mitmenschen. 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung und Ihren Kommentar. Im Sinne eines wertschätzenden Miteinanders wird der Kommentar vor der Veröffentlichung geprüft, ob dieser Schmähungen, unrichtige Behauptungen bzw. strafrechtlich relevante Aussagen enthält.

 

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass Ihr Kommentar zeitverzögert publiziert wird. 

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News

Spendenabsetzbarkeit NEU

Institut Hartheim

Dieser Beitrag wurde am 30.03.2017 verfasst

Spenden, die Sie ab dem ersten Jänner 2017 an das Institut Hartheim überwiesen haben, müssen Sie nicht mehr in Ihrer (ArbeitnehmerInnen-) Veranlagung geltend machen. Diese finanziellen Zuwendungen müssen nunmehr vom Institut Hartheim verpflichtend direkt an das zuständige Finanzamt gemeldet werden, wo die weitere Bearbeitung automatisiert erfolgt.

Die von Ihnen geleisteten Beiträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie dem Institut Hartheim Ihren vollen Vor- und Zunamen sowie Ihr korrektes Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es vor allem wichtig, dass die Schreibweise Ihres Vor- und Zunamens mit jener im Meldezettel übereinstimmen.

Dies bedeutet auch, dass Sie Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben brauchen und sich nicht mehr um die Eintragung in Ihre (ArbeitnehmerInnen-) Veranlagung zu kümmern haben.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen.

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